Zweitmeinungsverfahren Knieendoprothetik
Veröffentlicht am 17. Mai 2021
Dr. Christoph Krug ist seit dem seit dem 25. März 2021 (neben der Schulterarthroskopie) von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg auch zur Durchführung des Zweitmeinungsverfahrens „Knieendoprothetik“ (Kunstgelenkoperationen Kniegelenk) zugelassen. Patienten, bei denen die Indikation für eine Kunstgelenkoperation des Kniegelenkes gestellt wurde, haben die Möglichkeit und das Recht, bei einem anderen Arzt in einer anderen Praxis, eine […] ... → Weiterlesen
Veröffentlicht am 16. Mai 2021
Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements fragen wir unsere Patienten regelmäßig nach ihrer Zufriedenheit mit Organisation und Behandlungsabläufen in unserer Praxis. Es können Noten von 1 (sehr gut) bis 6 (mangelhaft) vergeben werden. Die Befragung erfolgt hierbei anonymisiert und stichprobenartig, so dass eine objektive Beurteilung gewährleistet ist. Wir freuen uns sehr, dass die Befragungen seit der letzten […] ... → Weiterlesen
Veröffentlicht am 3. Dezember 2020
Immernoch können wir die Praxis weiter nur mit erheblichem organisatorischem und hygienischem Zusatzaufwand und strengen Regeln und mit reduzierter Kapazität öffnen. Es bestehtAusnahmslose Maskenpflicht!Die Masken* müssen durchgängig während des gesamten Aufenthaltes über Mund und Nase getragen werden (ab einem Alter von 6 Jahren). *Spuckschutz, Visiere und Masken mit Ausatemventil reichen nicht!Wer auch für kurze Zeit […] ... → Weiterlesen
Veröffentlicht am 23. Mai 2020
Leider können wir die Praxis weiter nur mit erhöhtem organisatorischem Aufwand, strengen Regeln und immernoch reduziertem Angebot öffnen. Es besteht weiter das Verbot, die Praxis zu betreten für: > Coronainfizierte Personen > Verdachtsfälle (COVID-19-Symptome, Kontakt zu Infizierten gehabt?!) > Begleitpersonen, die für die Behandlung unwichtig sind > Personen, die – einen regulären Termin ausmachen möchten […] ... → Weiterlesen
Zweitmeinungsverfahren Schulterarthroskopie
Veröffentlicht am 16. April 2020
Dr. Christoph Krug ist seit dem 30. März 2020 von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Durchführung des Zweitmeinungsverfahrens Schulterarthroskopie zugelassen. Patienten, bei denen die Indikation für eine arthroskopische Schulteroperation gestellt wurde, haben die Möglichkeit und das Recht, bei einem anderen Arzt in einer anderen Praxis, eine so genannte „zweite Meinung“ zu dieser Therapieempfehlung einzuholen. Es […] ... → Weiterlesen